Grundsätzlich gilt, dass Privatpersonen keine amtliche Beschilderung aufstellen dürfen.
Auch die Feuerwehr darf grundsätzlich keine Verkehrsregelung betreiben.
Die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Treib- und Drückjagden erfolgt ausschließlich durch die Straßenverkehrsbehörde. Die Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen ergeht gegenüber der Straßenmeisterei. Diese wird die Beschilderung für den Jagdtag vornehmen.
Ein Antrag auf Beschilderung ist so früh wie möglich (mindestens 3 Wochen im Voraus) schriftlich per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Amt 08 Straßenverkehr/ÖPNV
z. H. Herrn Braband
Trierer Str. 1
54634 Bitburg
Telefon: 06561- 15 1110
Fax: 06561-15 1012
E-Mail: braband.walter@bitburg-pruem.de
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Datum der Jagd
- Antragsteller bzw. verantwortliche Person/en
- betroffener Straßenabschnitt; bei Erstantrag ist ein Lageplan beizufügen
(der dann bei Folgeanträgen Berücksichtigung findet) oder die Stationierung (in der Regel orangefarben an Leitpfosten ablesbar).
Ein Antragsformular für die Beschilderung steht unten auf dieser Seite als PDF zum Download bereit.
Die verkehrsbehördliche Anordnung ergeht in der Regel binnen weniger Tage. Zeitgleich wird der Antragsteller informiert. Der Jagdleiter nimmt rechtzeitig Kontakt mit der Straßenmeisterei auf um ggfs. Details zu klären, u. U. kann die genehmigte Beschilderung auch durch einen befähigten Jagdhelfer erfolgen.
Die Schwarzwildbejagung – gerade unter der Sorge vor Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest – aber auch im Hinblick auf Vermeidung von Wildschäden erfordert oft ein rasches Handeln. Daher wurde dankenswerter Weise mit Herrn Braband vereinbart, dass ein Antrag auf „Vorrat“ möglich ist. Dem Revierinhaber sind die z. B. mit Mais bestellten Flächen schon zeitig im Jahr bekannt, mit dem Einwechseln von Schwarzwild in diese Schläge wird gerechnet. Ein Antrag auf Beschilderung kann durchaus schon im Frühsommer gestellt werden mit dem Hinweis auf kurzfristige Benennung des Termins per E-Mail oder telefonisch. Nach Bestätigung durch die Kreisverwaltung ist unmittelbare Kontaktaufnahme mit der zuständigen Straßenmeisterei erforderlich.
Sollte die Drückjagd bei Gefahr im Verzuge im Rahmen einer Notmaßnahme sehr kurzfristig z. B. an einem Wochenende erfolgen, kann durch Jagdhelfer (in Signalkleidung) am Straßenrand durch Abwinken (u. U. mit roter Fahne) auf die besondere Gefahrensituation hingewiesen werden. Die Polizei ist zu informieren.
Bei Notmaßnahmen im Bereich der Fahrbahn dürfen als erste Sicherungsmaßnahmen Warndreiecke aufgestellt werden. Auch ein Kraftfahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage kann zur Absicherung der Gefahrstelle in Betracht kommen.
Nicht erlaubt ist das eigenständige Aufstellen amtlicher Verkehrsschilder, Signalleuchten oder selbstkreierter Fantasiezeichen.