Wildkamera-Richtlinien

In der Jagd & Jäger (Ausgabe 10/2016; S.3) wird informiert, dass für den Einsatz von Wildkameras durch den LJV RLP und dem LfDI RLP (Landesbeauftrager für den Datenschutz und die Informationsfreiheit RLP) gemeinsame Richtlinien erarbeitet worden sind.

Eine kurze Zusammenfassung der wesentliche Punkte finden Sie anbei. Die zugehörige Presseinformation des LJV und das Positionspapier können via Link aufgerufen werden.

Wildkameras dürfen unter Berücksichtigung folgender Punkte eingesetzt werden:

  • Die Kamera darf nur Einzelbilder aufnehmen. Kein Videomodus.
  • Das Intervall zwischen zwei Fotos muss mindestens 30 Sekunden betragen.
  • Online-Bild-Übermittlungen sind zu verschlüsseln.
  • Einsatz abseits von Waldwegen und beschränkt auf jagdliche Einrichtungen sowie Wildwechsel.
  • Anbringung in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten.
  • Aufnahmen von Personen sind unverzüglich zu löschen.
    Ausnahme: Bilder von Straftaten dürfen an staatliche Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden.

LJV Presseinformation Wildkamera

LJV-LfDI RLP Positionspapier Wildkamera