Tollwutmonitoring

Im Rahmen des Monitoring werden Indikatortiere untersucht. Hierzu zählen:

  • verendete oder verunfallte oder
  • kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällig erlegte wild lebende
  • Füchse, Marderhunde oder Waschbären

Gesund erlegte Füchse, Marderhunde oder Waschbären werden nicht im Tollwut-Monitoring untersucht.

Der Jagdausübungsberechtigte ist gem. § 3a der Tollwutverordnung verpflichtet Indikatortiere nach näherer Anweisung enweder der zuständigen Veterinärbehörde oder direkt dem Landesuntersuchugnsamt (LUA) zuzuleiten.

Der gesamte Tierkörper ist sorgfältig zu verpacken und gemeinsam mit dem Probenbegleitschein einzureichen.

Dem Jagdausübungsberechtigen wird je anerkanntem Indikatortier eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50,- Euro gezahlt.

Adresse
Landesuntersuchungsamt (LUA)
Institut für Tierseuchendiagnostik
Blücherstraße 34
56073 Koblenz

(Informationen entnommen und zusammengefasst aus Jagd & Jäger (2016, Nr. 10, 53. Jahrgang), S.5)

Antrag zur Untersuchung auf Tollwut