Aus gegebenem Anlass wird nochmals auf das Monitoring zur Afrikanischen (und Klassischen) Schweinepest hingewiesen.
Es ist von großer Bedeutung einen möglichen Eintrag der Seuche sofort festzustellen, damit das Seuchengeschehen so schnell wie möglich eingedämmt und eine Ausbreitung verhindert werden kann. Die Afrikanische Schweinepest verläuft bei mehr als 90% der infizierten Schweine tödlich! Zudem ist das Virus in der Umwelt erstaunlich widerstandsfähig.
Im Rahmen des Monitorings sind alle verendeten Wildschweine (hierzu zählt auch Unfallwild!) auf ASP und KSP zu untersuchen. Zur Probennahme bei verendeten Wildschweinen sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet. Dies ist gerade im Hinblick auf das jetzige Seuchengeschehen im Kreis Groß-Gerau in Hessen von großer Bedeutung. Hier wurde am 15.06.2024 der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein bestätigt. Es wurden bereits weitere mit diesem Virus infizierte Wildschwein-Kadaver in Hessen gefunden. Auch Teile von Rheinland-Pfalz liegen in der infizierten Zone, weshalb auch dort intensiv nach Fallwild gesucht wird.
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung bittet erneut die Jägerschaft zur Mitwirkung der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest. Für jede Einsendung wird eine Fallwildprämie von 70 € gezahlt!
Sie können die nötigen Probenröhrchen, sowie die Untersuchungsanträge und Merkblätter dazu beim hiesigen Veterinäramt anfordern (Mail-Adresse: veterinaeramt@bitburg-pruem.de, Telefon: 06561 15 5328).
Folgendes ist zu beachten:
– Verendetes Wildschwein melden (entweder direkt beim Veterinäramt oder bei der Polizei)
– Fundort markieren
– Probe ziehen (Blut oder alternativ Organteile (z.B. Milz) oder Röhrenknochen)
– Begleitschein ausfüllen
– Probe verschicken (per Post oder Abgabe zusammen mit Trichinenproben in Bitburg, Trierer Str. 1 oder Prüm, Monthermeerstr. 3 oder Abgabe direkt beim Veterinäramt)
Wir Danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Bei Fragen steht das Veterinäramt gerne per Email (veterinaeramt@bitburg-pruem.de) oder Telefon (06561 15-5323, -5328) zur Verfügung.
Merkblatt – Entnahme ASP- und KSP-Proben