Demonstration in Mainz am 25.06.2025

Liebe Jägerinnen und Jäger,

es wird sich zwischenzeitlich rundgesprochen haben, die Jägerschaft reagiert mit Protestaktionen auf die geplante Jagdgesetznovelle, die nun noch vor der Sommerpause durchgepeitscht werden soll. Relevante Kernpunkte der geplanten LJG-Änderung sind weiter unten aufgeführt.

Der Landesjagdverband ruft zur Demo am 25. Juni 2025 in Mainz auf.
Jetzt ist der Moment gekommen, in dem wir mit großer Geschlossenheit die gesamte landesweite Stärke unseres Verbandes ausspielen können und müssen.

Bitte informieren Sie auch Ihre Freunde, die Jagdgenossenschaft vor Ort und motivieren sie diese zur Teilnahme.

Die Kreisgruppe hat Busse geordert mit Zustiegsmöglichkeit in Prüm und Fließem.

Anmeldungen werden ab sofort durch Inge Kockelmann entgegengenommen:

E-Mail: ingekockelmann@gmail.com oder WhatsApp: 01520 5653408

unter Angabe von

  • Name
  • Telefonnummer (am besten Handynummer wg. Kommunikation über WhatsApp) und
  • Zustieg in Prüm oder Fließem

Alternativ ist eine telefonische Anmeldung möglich unter der Festnetznummer 06559 760.

Details und weitere Informationen erfolgen zeitnah.

 

 

1. Fehlende Landesjagdverordnung
Die Landesjagdverordnung fehlt und wir wissen nicht, was hier auf uns zukommt! Gleichzeitig ist die Reichweite der Verordnungsermächtigung unerträglich weit. Die an die Forstabteilung angegliederte Oberste Jagdbehörde soll in weit über 50 Aspekten die Möglichkeit haben (§ 55 LJG-E).

2. Fehlende Berücksichtigung der Wildbiologie; Eliminierung von Dam- und Muffelwild
Der Entwurf übergeht die moderne Wissenschaft und klammert wildbiologische Erkenntnisse aus. Es soll nur mehr geschossen werden. Dam- und Muffelwild spricht man durch die Abschaffung der für sie zuständigen Hegegemeinschaften und der Abschussverpflichtung außerhalb von Duldungsgebieten weitestgehend die Existenzberechtigung in Rheinland-Pfalz ab.

3. Abschusserhöhung durch Behördenwillkür und Verwaltungszwang
Es bleibt bei dem völlig verfehlten Konzept, dass wir Jägerinnen und Jäger durch willkürliche Verfahren, unbestimmte Rechtsbegriffe, vereinfachten Verwaltungszwang und mögliche Pachtvertragskündigungen zu drastischen Abschusserhöhungen gezwungen werden sollen.

4. Drastische Ausweitung der Wildschadenshaftung
Jäger und Jagdgenossenschaften werden durch eine erhebliche Ausweitung der Wildschadenshaftung massiv in die Pflicht genommen: Verlängerung der Frist zur Wildschadensanmeldung auf 4 Wochen & Anzeigeobliegenheit für Jagdpächter, volle Wildschadenshaftung auch für seltene Baumarten, volle Wildschadenshaftung für Seitentriebverbiss und die Pflicht zur Anlage von Weisergattern. Hier fehlen auch dringend gebotene Übergangsfristen für noch laufende Pachtverträge.

5. Drastische Ausweitung der Pflichten bei Wildseuchen
Jäger und Jagdgenossenschaften sollen die finanziellen Lasten von Wildtierseuchen tragen und werden zur Kadaverbeseitigung verpflichtet mit möglicherweise ruinösen Folgen, z.B. bei Ausbruch der ASP.

6. Entkernung der Rotwildhegegemeinschaften
Die Rotwildhegegemeinschaften verlieren weitestgehend das Recht zur selbstbestimmten Abschussplanung und sollen in völlig unsinniger Weise einer zentralen Aufsicht durch die Obere Jagdbehörde in Neustadt unterstellt werden.

7. Auflösung bewährter Verwaltungsstrukturen
Bewährte Verwaltungsstrukturen werden aufgelöst und dem Kreisjagdbeirat werden fast alle Funktionen entzogen, insbesondere bei der Erstellung von Mindestabschussplänen.
Gleichzeitig soll die Obere Jagdbehörde in Neustadt von der Abschussmeldung bis zum Mindestabschussplan für alle Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit Rotwild für ganz Rheinland-Pfalz zuständig sein.

8. Unsinnige Verbote und Einschränkungen
Die Jagdausübung wird weiter durch unsinnige Verbote beschnitten, insbesondere bei der Hundeausbildung an der lebenden Ente sowie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

9. Wir werden zum Sündenbock für den Wolf
Der Wolf wird nur halbherzig ins Jagdrecht aufgenommen. Die Jägerschaft soll den Problemlöser spielen und mit den Mitteln der Jagdabgabe haften, aber es gibt keine reguläre Jagdzeit und selbst das Aneignungsrecht nach einer Erlegung wird ausgeschlossen.

 

Die obenstehende Aufzählung ist nicht abschließend. In einer weiteren Fülle von Einzelaspekten müssen wir dem Umweltministerium in Mainz nach wie vor eine völlig unzureichende Folgenabschätzung und Regelungsdefizite vorwerfen.