Mit nachfolgendem Schreiben informiert die Oberste Jagdbehörde zu den aktuell gültigen Regelungen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Inkrafttreten der 27. CoBeLVO am 8.11.2021 gelten für den Sport im Außenbereich (§ 12) keine weiteren Schutzmaßnahmen mehr. Für die Jagdausübung werden die für den Sport im Außenbereich geltenden Vorgaben analog angewendet, d.h. für die Jagdausübung gibt es derzeit keine besonderen Schutzmaßnahmen, die zu beachten sind.
An diesem Umstand hat sich nach aktueller Auskunft des Corona-Stabes auch nach der am gestrigen Tag durchgeführten Ministerpräsidentenkonferenz nichts geändert, so dass es aktuell für die Jagd keine Änderungen geben wird.
Den eine Jagd veranstaltenden Personen ist es jedoch unbenommen, strengere Vorgaben festzulegen.“